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ZWEI KRITERIEN SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN: · DER PROZENTUALE ANTEIL DER VORFÜHRUNGEN EUROPÄISCHER, NICHT NATIONALER FILME (SENN*1) · DER PROZENTUALE ANTEIL DER VORFÜHRUNGEN EUROPÄISCHER FILME (SE*2)
1. BERECHNUNG DER HÖHE DER FÖRDERUNG
FILMTHEATER MIT EINER LEINWAND: · Beispiel 1. 1600 Vorführungen im Jahr, darunter 1040 SE, davon 448 SENN. In Prozentzahlen ausgedrückt: 65 % SE und 28% SENN. Das Ziel eines SENN-Anteils von 25% ist erreicht und das Ziel eines SE-Anteils von 54% ebenfalls. (Bei einem SENN-Anteil von 28% beträgt der Mindestanteil an SE 54% - siehe Tabelle 2). Somit kann das Filmtheater mit einer maximalen Jahresförderung von 15.000 € rechnen, nämlich 80% für die Programmgestaltung: 12.000 € ohne Bonus und 20% für das Junge Publikum: 3.000 €.
· Beispiel 2. 1600 Vorführungen im Jahr, darunter 740 SE, davon 480 SENN. In Prozentzahlen ausgedrückt: 46% SE und 30% SENN. Das Ziel eines SENN-Anteils von 25% ist erreicht, aber das eines SE-Anteils von 50% nicht. (Bei 30% SENN beträgt der Mindestanteil an SE 50% - siehe Tabelle 2). Das Filmtheater kann somit nicht mit einer Förderung rechnen.
FILMTHEATER MIT 2 BIS 5 LEINWÄNDEN: Beispiel eines Multiplex-Kinos mit 5 Leinwänden in einem Land A: 7300 Vorführungen im Jahr, darunter 3500 SE, davon 1700 SENN. In Prozentzahlen ausgedrückt: 48 % SE und 23,3% SENN. Der Prozentsatz des SENN-Anteils liegt über 22 %, der des SE-Anteils über 46% (siehe Tabelle 3). Das Mulitplex-Kino kann also mit einer Förderung durch MEDIA rechnen, die sich wie folgt errechnet: Durchschnittliche Zahl der Vorführungen pro Leinwand: 7300 : 5 = 1460 Vorführungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen auf einer Leinwand 35% SENN realisiert werden, also 1460 x 35% = 511 Vorführungen. Anzahl der Leinwände in diesem Multiplex-Kino, die diesen Mittelwert erreicht haben: 1700 : 511 = 3,33. In diesem Multiplex-Kino mit 5 Leinwänden sind auf 3 Leinwänden 35% SENN realisiert worden. Das Kino kann also eine MEDIA Förderung nach Tabelle 2 erhalten: 3 Leinwände = Jahresförderung von maximal 20.000 €, davon 80% für die Programmgestaltung: 16.000 € ohne Bonus und 20% für das Junge Publikum : 4.000 €. FILMTHEATER MIT MEHR ALS 5 LEINWÄNDEN: Beispiel eines Multiplex-Kinos mit 18 Leinwänden in einem Land A, oder von 3 Multiplex-Kinos in derselben Stadt, die durch dieselbe Betreibergesellschaft geleitet werden und insgesamt 18 Leinwände besitzen. 27000 Vorführungen im Jahr, darunter 11610 SE, davon 5670 SENN. In Prozentzahlen ausgedrückt: 43 % SE und 21 % SENN. Der SENN-Anteil liegt über 15%, der SE-Anteil über 35% (siehe Tabelle 6). Das Multiplex-Kino kann somit eine MEDIA Förderung erhalten, die sich wie folgt errechnet: Durchschnittliche Zahl der Vorführungen pro Leinwand: 27000 : 18 = 1500 Vorführungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen auf einer Leinwand 35% SENN realisiert werden, also 1500 x 35% = 525 Vorführungen. Anzahl der Leinwände in diesen Multiplex-Kinos, die diesen Mittelwert erreicht haben: 5670 : 525 = 10,8. In diesen Multiplex-Kinos mit 18 Leinwänden sind auf 10 Leinwänden 35% SENN realisiert worden. Das Kino kann also eine MEDIA Förderung nach Tabelle 3 erhalten: 10 Leinwände = jährliche Förderung von maximal 35.000 €, davon 30.000 € für die Programmgestaltung und 5.000 € für das Junge Publikum.
2. BERECHNUNG DES BONUSBETRAGES FÜR DIE VIELSEITIGKEIT DES PROGRAMMS
Prinzip: Um den Bonus für die Vielseitigkeit des Programms zu erhalten, müssen im Programm mindestens 11 Nationalitäten vertreten sein. Eine Nationalität wird nur dann berücksichtigt, wenn mindestens 7 Vorführungen erfolgt sind. Beispiel: Das obige Multiplex-Kino mit 5 Leinwänden erreicht auf 3 Leinwänden einen Programmanteil an europäischen, nicht nationalen Filmen von 35 %. Im Programm sind 20 Nationalitäten vertreten: - 15 Nationalitäten mit mindestens 7 Vorführungen - 5 weitere Nationalitäten erreichen nicht jede für sich 7 Vorführungen, sie erreichen jedoch zusammen 30 Vorführungen. 15 Nationalitäten werden automatisch berücksichtigt, hinzu kommt das Verhältnis der Vorführungen der weiteren Nationalitäten zu den erforderlichen 7 Vorführungen: 30 Vorführungen : 7 Vorführungen = 4 zusätzliche Nationalitäten. Der gesamte nationale Anteil im Programm ist also: 15 + 4 = 19. Der Bonus für die Vielseitigkeit des Programms beträgt somit 9 % (siehe Tabelle 5), berechnet auf die Hauptförderung für die Programmgestaltung: 16.000 € x 9% = 1.440 €. Insgesamt wird also folgender Betrag für die Programmgestaltung mit Bonus für die Vielseitigkeit des Programms gewährt: 16.000 € + 1.440 € = 17.440 €. Ebenfalls hinzukommen kann die Förderung für Aktionen zugunsten des Jungen Publikums. In diesem Fall erhält das Kino insgesamt 17.440 € + 4.000 € = 21.440 €.
SENN = Séances pour les films Européens Non Nationaux (Vorführungen europäischer, nicht nationaler Filme) SE = Séances pour les films Européens (Vorführungen europäischer Filme) EENN = Entrées pour les films Européenes Non Nationaux (verkaufte Eintrittskarten für europäische, nicht nationale Filme)
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